Anwalt für Baurecht in Gera

Baumängel? Rechnungsstreitigkeiten? Vertragsprüfungen?

Es ist ein Albtraum: Endlich beginnt der Bau des langersehnten Eigenheims und es gibt nur Probleme mit den Handwerkern, Architekten oder anderen Dienstleistern. Durch Mängel erleiden Sie nicht nur finanziellen Schaden, sondern auch erhebliche Einbußen in der Lebensqualität. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Baurecht ermöglicht es mir, Ihnen als Fachanwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Gera zu geben.

Ihr Rechtsanwalt in Gera ist der Partner an Ihrer Seite und hilft Ihnen weiter! Gerade bei privaten Bauprojekten ist der Streitfall zusätzlich emotional belastend. Viele Probleme lassen sich jedoch schon im Vorfeld vor Abschluss von Verträgen durch meine Beratung vermeiden. Aber auch baubegleitend ist ein Fachanwalt zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln empfehlenswert.

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Ihr Anwalt für Baurecht in Gera für alle Bereiche des Bauhandwerks

Ihre Rechtsanwaltskanzlei berät Sie aber nicht nur im privaten Baurecht, sondern auch im Immobilienrecht und Architektenrecht vertrete ich mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren. Als Fachanwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Baurecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Gera eine umfassende Beratung und Vertretung in baurechtlichen Angelegenheiten.

Ich übernehme als Rechtsanwalt in Gera somit auch die Rechtsvertretung von Bauunternehmern und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Architektenhonorarforderung und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen. Dabei ist die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet Ihres juristischen Vertreters bei Rechtsstreitigkeiten unverzichtbar, da es im Baurecht viele Besonderheiten gibt. Zusätzlich stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Gera mit unserer Expertise in den Fachbereichen Arbeitsrecht und Erbrecht beratend zur Seite.

Mandantenmeinungen

5,0 / 5,0 – basierend auf 5 Bewertungen bei Google   
Juliette Müller
vor 7 Tagen
Dr. Eggers hat mich bereits mehrmals sehr nett und kompetent beraten. Er ist immer sehr freundlich. Mich hat er bereits erfolgreich mit viel Weitblick und Sorgfalt vertreten. Nur zu empfehlen!! Aber auch seine Helferinnen sind immer sehr freundlich vor Ort und auch am Telefon. Danke für Ihre professionellen Beratungen. Ich fühle mich in Ihrer Kanzlei als Mandantin sehr gut aufgehoben. Danke von Herzen!
Benjamin Werner
vor 25 Tagen
Ich war nur kurz vor Ort und wurde sehr nett und zuvorkommend behandelt auch wenn für die Kanzlei dabei kein Gewinn entstanden ist, wurde mir weiter geholfen. Kann man nur weiterempfehlen.
Michael Appelt
vor 5 Jahren
Sehr gute Beratung, kompetent auf mehreren Fachgebieten.

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

5 / 5.0
bei 5 Bewertungen

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Themen im Baurecht

Absicherung Ihres Bauvorhabens

Der Wunsch von der eigenen Immobilie ist für viele Menschen ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings wird der Bauprozess oft von rechtlichen Fallstricken begleitet, die nicht immer einfach zu erkennen sind. Als Fachanwalt für Baurecht sorge ich dafür, dass Sie Ihr Bauvorhaben nicht juristisch unvorbereitet in die Wege leiten. Ich begleite den gesamten Bauprozess und stehe Ihnen bei aufkommenden Fragen jederzeit zur Verfügung.

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Sind Sie sich der Unterschiede zwischen einem BGB-Bauvertrag und einem VOB/B-Bauvertrag bewusst? Wissen Sie, welche Vertragsform für Ihr Bauvorhaben besser geeignet ist? Solche Fragestellungen gehören für mich als Fachanwalt zum Alltag und ich verfüge über jahrelange Expertise, um solche und ähnliche Problemstellungen umfassend zu beantworten. Die rechtliche Absicherung Ihres Bauvorhabens ist mir ein wichtiges Anliegen.

Abstandsflächenermittlung

Um nicht die nachbarrechtlichen Belange beim Bau eines Gebäudes zu gefährden, gilt es, die einzuhaltenden Abstandsflächen genau zu ermitteln: Wie hoch darf ein Gebäude errichtet werden? Wie nah darf es an die Nachbargrenze stoßen?

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Dabei sind Vorgaben des Bauplanungsrechts sowie der gesetzlichen Abstandsflächen genau zu beachten. Denn unter Umständen kann bei Gebieten mit Grenzbebauung auf Abstandsflächen sogar komplett verzichtet werden. Fragen Sie bei Zweifeln immer einen Anwalt für Baurecht, da jeder Einzelfall anders gelagert ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei in Gera klärt Fragen bezüglich einzuhaltender Abstandsflächen und stellt klar, ob eine gegen Sie erlassene Abrissverfügung oder Rückbauverfügung rechtmäßig ergangen ist, oder ob Sie einen solchen Rückbau selbst verlangen können.

Architektenhaftpflicht

Architekten gehen besondere Haftungsrisiken ein, die sie durch eine Haftpflichtversicherung zu decken hoffen. Aber was, wenn diese Versicherung Sie im Stich lässt?

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Wenn Sie als Architekt Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie sich einen juristischen Experten suchen, der Ihnen alle Haftungsfragen beantworten kann. Als erfahrener Rechtsanwalt kenne ich mich mit dem Konfliktpotenzial in der Architektenhaftpflicht aus und berate und vertrete meine Mandanten gerne in diesen Belangen. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit Ihrer Anwaltskanzlei in Gera.

Architektenhonorar

Oft wird bei Architektenhonoraren über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die damit verbundenen Kostenberechnungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen diskutiert und deren Rechtmäßigkeit infrage gestellt. Das ist oft mehr als ärgerlich, da die Leistung schon erbracht wurde.

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Bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Architektenhonorars, aber auch bei der Anzweifelung der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kosten stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Gera kompetent zur Seite. Denn ob die vereinbarten Honorarzonen und Leistungsphasen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und auch vorliegen, wird durch die Vorgaben der HOAI definiert, die ein Spezialgebiet meiner Kanzlei ist.

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Architektenrecht

Sie haben Probleme mit ihrem Architektenvertrag? Es geht um Kosten bei Bauänderungen und Planungsfehlern und darum, wer sie nun übernehmen muss?

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Sind sich die Parteien über die Ansprüche aus einem bestehenden Architektenvertrag nicht einig, dann handelt es sich um einen Fall für das Architektenrecht. Denn wenn es um Planungsänderungen oder -fehler geht, steht sehr schnell die Frage im Raum, wer die Kosten für notwendige Nachträge und Bauänderungen oder Umplanungsleistungen zu tragen hat. Als Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht in Gera helfe ich Ihnen bei allen Problemstellungen rund um das Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie das Ingenieursrecht.

Baugenehmigung

Das Einreichen einer Baugenehmigung ist nicht immer trivial – was ist erlaubt, wo kann es zu Problemen kommen. Wer den Stress bereits im Vorfeld vermeiden möchte, beauftragt einen Anwalt für Baurecht, der alle Kniffe und Stolperfallen kennt.

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Denn schon das Einreichen einer Baugenehmigung bei der Baugenehmigungsbehörde kann viele Fragen zur Realisierbarkeit Ihrer Bautätigkeit und Ihrer Ideen aufwerfen. Gerne unterstütze ich Sie beratend, wenn es um die rechtliche Unterstützung bei einem Innenausbau oder den Umbau Ihrer Wohnung geht, aber auch bei Bauvorhaben im Außenbereich für eine spezielle Gebäudeart. Als Rechtsanwalt bin ich in Gera und Umgebung Ihr Ansprechpartner für Baugenehmigungen.

Baumängel

Der Albtraum eines jeden Bauherren: Baumängel! Aber auch für Bauunternehmer ist dies ein Fall, bei dem man sich unbedingt juristische Hilfe suchen sollte.

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Es zeigen sich bei der Bauwerksleistung Mängel? Ihre Nachunternehmer haben mangelhafte Arbeit geleistet? Als Rechtsanwalt prüfe ich Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern und berate Sie. Denn eine Mängelbeseitigung ist bereits vor Abnahme schon teilweise durchsetzbar. Wurde die Abnahme bereits durchgeführt, dann können nur noch neue Mängel, die danach auftreten, gerügt werden.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und sprechen Sie mit Ihrem Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei in Gera. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist das Regelwerk zwischen den Wünschen des Bauherrn und den Vorgaben der Baubehörde. Das Bauordnungsrecht ist stets vom Bauplanungsrecht zu unterscheiden. Der Zweck des Bauordnungsrechts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eines Bauvorhabens.

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Im Bauordnungsrecht kommt es oft zu Fragen, was zulässig ist und was nicht. Sie sind beispielsweise von der Bauaufsichtsbehörde verpflichtet worden, Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Haben Sie eine Abrissverfügung erhalten? Als Rechtsanwalt überprüfe ich, als Ihr Partner die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche – rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Gera an.

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Bauplanungsrecht

Das Kapital ist da, der Wille ebenso und ein schönes Stück Land wurde auch schon ausgesucht – jetzt steht dem Bau nichts mehr im Wege. Fast nichts mehr. Nicht jeder leerstehende Fleck Erde darf einfach so bebaut werden. Aus genau diesem Grund wurde das Bauplanungsrecht als Teil des öffentlichen Baurechts eingeführt. Darüber wird geregelt, ob ein bestimmtes Grundstück überhaupt bebaut werden darf und falls ja, welche besonderen Voraussetzungen und Limitierungen dabei beachtet werden müssen.

Doch nicht nur private Investoren unterliegen den Vorgaben des Bauplanungsrechts. Dieses Rechtsgebiet gibt ebenso klare Regeln für den Ausbau von Kommunen vor und welche Bedingungen damit verbundene Bauleitpläne zu erfüllen haben.

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Mit steigender Einwohnerzahl innerhalb einer Kommune nimmt auch der Flächenbedarf der dort lebenden Menschen zu. Seien es soziale Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser oder der Raum für eine stärkere Gewerbenutzung in Form von Industrieparks. Im Zuge der Bauleitplanung analysieren die Kommunen, an welchen Standorten zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten entstehen können. Dabei müssen Sie stets die Vorgaben des Bauplanungsrechts beachten, das darauf achtet, dass wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und eventuell bereits bestehende Planungen mit in die Analyse einbezogen und entsprechend berücksichtigt werden.

Das Bauplanungsrecht ist ein hochkomplexes Themenfeld, das sich ohne fachkundige Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Baurecht kaum allein durchdringen lässt. Meine Kanzlei für Baurecht stellt Ihnen diese Expertise gerne zur Verfügung und berät Sie umfassend in allen relevanten Aspekten des Bauplanungsrechts.

Baurecht

Das Baurecht ist der Oberbegriff für die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bau beteiligten Personen. Dabei ist das Baurecht von immer größerer Bedeutung in unserer Gesellschaft geworden.

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Für viele ist der Traum von einer eigenen Immobilie durch die niedrige Zinspolitik das ideale Anlagekonzept. Doch schnell kann es bei der Realisierung zu Problemen mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und weiteren Beteiligten kommen. Es stellt sich dann die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung für die Mängel und die Mängelbeseitigung? Aber auch als Unternehmen oder Handwerker sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite und setzen beispielsweise berechtigte Zahlungsansprüche durch. Ihre Interessen sind auch meine – in Gera und Umgebung bin ich als Rechtsanwalt Ihr Spezialist für Baurecht und helfe Ihnen, dass Ihr Traum vom Eigenheim nicht zu einem Albtraum wird.

Bauträgerrecht, VOB/B

§ 13 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) beinhaltet, dass Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen sind. So einfach ist das bei einem Bauvorhaben jedoch nicht immer. Die VOB gilt, anders als das BGB, nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrages, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

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Ich berate Sie gerne bei Problemen im Baurecht bei Rechtsfragen zur VOB und zum BGB, zum Thema Mängelanzeige, Kündigung, Abnahme sowie Risiken, die am und während des Baus auftreten. Ihr Anwalt in Gera ist Experte bei Fragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Aber auch zur VOB/B kann ich Sie ausführlich mit meiner anwaltlichen Expertise beraten.

Bauvertragsrecht

Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht: Es sollte die komplexe Materie des Baurechts übersichtlicher und verständlicher machen – aber 90% aller Bauverträge sind trotzdem noch lückenhaft und orientieren sich an alten Regelungen. Damit stellen sie für Bauherren ein großes Risiko dar!

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Als Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht unterstütze ich Sie im Bauvertragsrecht. Es ist sinnvoll, Bauverträge von einem Experten prüfen zu lassen, der die Probleme, zweifelhafte Paragraphen oder fehlende Absicherungen kennt und Sie vor Kostenfallen schützt. Ihre Anwaltskanzlei in Gera hilft Ihnen sowohl bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

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Bauvorbescheid

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen? Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, dass Ihre Baugenehmigung im Nachhinein gekippt wird, dann sollten Sie unbedingt eine Bauvoranfrage einreichen und eventuell einen Bauvorbescheid erwirken.

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Eine weitere Möglichkeit ist ein Vorbescheidsverfahren, bei dem neben dem Bauvorbescheid (auch Bebauungsgenehmigung genannt), die Vereinbarkeit mit den objektiven Gegebenheiten geprüft wird. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei in Gera hat jahrelange Erfahrung und klärt mit Ihnen alle Fragen.

Grenzbebauung

Sie beabsichtigen, einen Anbau, eine Garage, einen Carport, Doppelgaragen, Einzelgaragen oder Fertiggaragen in der Grenzbebauung zu Ihrem Nachbarn zu errichten oder aufzustellen? Das könnte Probleme geben!

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Denn oft müssen behördliche Vorgaben eingehalten bzw. eine Baugenehmigung beantragt werden – je nach Einzelfall. Die einzelnen Bauordnungen der Länder können dabei erheblich voneinander abweichen. Als Rechtsanwalt überprüfe ich für Sie in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen eines Bebauungsplans. Rufen Sie meine Kanzlei in Gera an. Lassen Sie uns herausfinden, ob und unter welchen Bedingungen Ihr geplanter Bau sogar ohne Baugenehmigung oder Antragsverfahren möglich ist.

Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder bei der vertraglichen Gestaltung und der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Denn Rechtsfragen sind auf diesem Gebiet häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite.

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Meine Kanzlei in Gera hat einen Schwerpunkt im Rechtsgebiet Immobilienrecht und Ihr Anwalt prüft für Sie Ihre notariellen Kaufverträge für Neubauten bzw. Bestandsbauten auf eventuelle Fallstricke. In jedem Fall gilt: Ob Gestaltung oder Rückgängigmachung eines Kaufvertrags – nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf, wenn Sie rechtliche Fragestellungen zum Immobilienrecht haben!

Lichtschutzrecht

Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn: das Licht. Die Regelungen im Fensterabwehr- und Lichtschutzrecht sollen sicherstellen, dass der Lichteinfall nicht durch später errichtete Gebäude beeinträchtigt wird.

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Im Gegensatz zum Fensterabwehrrecht, das sich häufig in den Nachbarrechtsgesetzen findet, ist das Lichtschutzrecht, d.h. der gesetzliche Schutz vorhandener grenznaher Fenster vor dem Lichtentzug durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, beispielsweise nur in sieben Bundesländern geregelt. Als Ihr Rechtsanwalt überprüfe ich für Sie, ob diese Eingriffe durch Sie akzeptiert werden müssen oder, ob Ihnen Abwehransprüche zur Verfügung stehen.

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Nachbarklage

Ihr Verhältnis zum Nachbarn ist schon gespannt? Dann hat eine Nachbarklage zusätzlich die Brisanz, dass eine angespannte Beziehung dadurch noch mehr belastet wird. Holen Sie sich also schnell Hilfe bei einem Rechtsanwalt aus der Kanzlei in Gera.

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Ob Ihre Ansprüche oder Forderungen gegen Ihren Nachbarn tatsächlich durchsetzbar sind, kann durch einen Anwalt geprüft werden. Auch wenn ein Nachbar sein Bauvorhaben ohne Rücksprache mit Ihnen umsetzt, prüfe ich den Sachverhalt – egal, ob es um Tekturgenehmigungen, Festsetzungen des Bebauungsplans oder Abstandsflächen geht – ich als Rechtsanwalt bin Ihr Spezialist bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr dieser Ansprüche.

Nachbarschaftsrecht / Nachbarrecht

Beim Bauen sind Bauordnung und Nachbarschutz immer zu beachten! Diese Regelungen klingen einfach und logisch und doch beinhaltet der Nachbarschutz Tücken und rechtliche Fallstricke.

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Nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht wird einem Nachbarn ein umfassender Drittschutz gewährt, der sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der Abstandsflächen, die Vorschriften bezüglich der Standsicherheit, und die Regelungen über die Anordnung von Stellplätzen und Garagen sowie Feuerschutzvorschriften bezieht.

Wenn eine Baugenehmigung gegen eine oder mehrere dieser Vorschriften verstößt, so hat der betreffende Nachbar das Recht, einen Widerspruch einzulegen oder eine Anfechtungsklage einzureichen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, wenn es um das Thema Nachbarschutz geht.

Nachbarschutz

Beim Bauen sind Bauordnung und Nachbarschutz immer zu beachten! Diese Regelungen klingen einfach und logisch und doch beinhaltet der Nachbarschutz Tücken und rechtliche Fallstricke.

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Nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht wird einem Nachbarn ein umfassender Drittschutz gewährt, der sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der Abstandsflächen, die Vorschriften bezüglich der Standsicherheit, und die Regelungen über die Anordnung von Stellplätzen und Garagen sowie Feuerschutzvorschriften bezieht.

Wenn eine Baugenehmigung gegen eine oder mehrere dieser Vorschriften verstößt, so hat der betreffende Nachbar das Recht, einen Widerspruch einzulegen oder eine Anfechtungsklage einzureichen. Fragen Sie mich als Rechtsanwalt für Baurecht, wenn es um das Thema Nachbarschutz geht.

Schadensersatz

Sie haben ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben, doch nach der Fertigstellung oder bereits während des Bauprozesses treten Baumängel auf? Eine solche Situation ist für Sie als Auftraggeber selbstverständlich alles andere als erfreulich. Umso wichtiger ist daher, dass Sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen auf Basis eines zuvor geschlossenen VOB/B- oder BGB-Vertrags zur Verfügung stehen. Als Laie ist das oft nicht sofort klar zu erkennen, weshalb ich als Rechtsanwalt Ihnen mit jahrelangem Expertenwissen zur Seite stehe.

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Ich überprüfe, welche Vorgehensweise am wahrscheinlichsten zum Erfolg und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche führen wird. Dabei gebe ich Ihnen auch eine begründete Einschätzung der möglichen Handlungsoptionen. Diese können von der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder der Rückforderung von Kostenvorschüssen reichen bis hin zur Klageerhebung gegen den Baudienstleister. Die Wahl der richtigen Rechtsinstrumente kann am Ende entscheidend sein, ob Sie mit Ihrer Schadensersatzforderung Erfolg haben werden.

Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt unter anderem gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtliche Mittel dagegen einlegen. Als erfahrener Rechtsanwalte unterstütze ich Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sehr gerne.

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Verbraucherbauvertrag

Wer in der Baubranche entweder als Unternehmer oder Verbraucher tätig wird, stößt früher oder später auf den § 650i BGB sowie den direkt damit verbundenen Verbraucherbauvertrag. In einem solchen Verbraucherbauvertrag wird eine Vereinbarung zwischen einem Bauunternehmen und einem Verbraucher geschlossen, die das Unternehmen entweder zur Errichtung eines komplett neuen Gebäudes oder zumindest zu umfangreichen Umbauarbeiten an einem bestehenden Bauwerk verpflichtet.

Zu den wichtigsten Merkmalen des Verbraucherbauvertrags gehören eine 14-tägige Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen, eine detaillierte Baubeschreibung durch das beauftragte Bauunternehmen, eine Begrenzung von Abschlagszahlungen auf 90% der Gesamtsumme sowie die Verpflichtung des Bauunternehmens dem Verbraucher sämtliche relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Vorlage gegenüber zuständigen Behörden oder Banken benötigt werden.

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Das Baurecht umfasst vielen Regelungen, die von einem Laien oft nicht sofort vollständig verstanden werden. Insbesondere bei größeren Bauprojekten und einem damit verbundenen Verbraucherbauvertrag ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Projektschritte rechtlich einwandfrei ablaufen. Als Rechtsanwalt einer Kanzlei in Gera verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Bauprojekten. Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Erstellung eines Verbraucherbauvertrages oder prüfe einen bestehenden auf dessen juristische Korrektheit. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt in Gera jederzeit auch bei weiteren Fragen rund ums Thema Baurecht zur Verfügung.

Werkvertragsrecht

Das Architektenrecht und das Baurecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zwischen den Parteien nicht geregelt wurde. Und hier steckt der Teufel im Detail!

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Denn schon bei diesem Punkt herrscht oft Uneinigkeit oder Unklarheit, ob oder inwieweit die Vorschriften der VOB/B überhaupt zwischen den Parteien vereinbart worden sind. Bei allen Fragen bezüglich des Zustandekommens der werkvertraglichen Leistungen, der Abnahme, der Mängelbeseitigung sowie Schadensersatz ist eine Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt für Baurecht zwingend. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Gera vertritt dabei sowohl Bauträger, Nachunternehmer, Handwerker, Architekten, Auftragnehmer als auch den Bauherren, Auftraggeber und Besteller.

Ich als Ihr erfahrener Anwalt bin im Baurecht immer auf dem Laufenden – auch wenn dort rechtliche Änderungen die Materie permanent auf neue juristische Grundlagen stellt.

Marco Fleischmann, Rechtsanwalt in Gera
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